Baugenehmigung erhalten, aber ...

Donnerstag, 14 April, 2016 - 12:03

Baugenehmigung erhalten, aber ...

Kaum zu glauben aber wir durften tatsächlich genau 3 Wochen nach Einreichung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens unsere Baugenehmigung in den Händen halten, juhuuu! Aus städtischer Sicht dürfen wir frühestens in 4 Wochen mit dem Hausbau loslegen - aber unser Bauträger hat uns mitgeteilt, dass wir frühestens in 6 - 12 Wochen anfangen können, da erstmal der Statiker hinzugezogen werden muss und Gewerke für den Zeitraum zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ein Wechselbad der Gefühle und ein langer, langer Weg bis zum ersten Spatenstich. surprise

Welche Hausnummer unser Haus einmal tragen wird, stand leider nicht in unserer Baugenehmigung. Da müssen wir bei der Stadt Viersen mal nachfragen. Wahrscheinlich trägt unser Haus die Nr.1 oder Nr. 2

Ein weiterer Punkt, der uns zum Stutzen gebracht hat, war dieser, dass wir unsere zukünftigen direkten Nachbarn über unser Bauvorhaben in Kenntnis setzen sollen, damit diese sich dazu äußern können. Ich verstehe das zwar nicht aber nun gut. Die Stadt segnet mein Bauvorhaben ab, dann ist das doch wohl Gesetz? Wenn mein Nachbar etwas dagegen hat, dass mein Fenster zu seiner Terrassenseite zeigt, dann ist das schließlich kein Grund das Fenster zu versetzen (als Beispiel). Zumal unser künftiger direkter Nachbar schon mit den Bauvorbereitungen auf seinem Grundstück begonnen hat und uns auch nicht über seine Hausgestaltung informiert hat - weshalb auch? In einem erschlossenen Gebiet, welches seit Jahren so besteht, kann ich es sehr gut nachvollziehen, wenn Nachbarn wissen wollen, was sich da plötzlich nebenan ändert - aber in einem Neubaubaugebiet? Da, wo es logisch ist, dass ein Einfamilienhaus gebaut wird - und auch gar nichts anderes gebaut werden darf? Deutsche Bürokratie und Gesetze, eine Welt für sich. frown

 

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