Der K(r)ampf mit den Ämtern Teil 2

Freitag, 9 Juni, 2017 - 13:40

Der K(r)ampf mit den Ämtern Teil 2

Ein weiteres Problem kam nun mit dem Lageplan hinzu. Wärend im ersten Bebauungsplan noch davon gesprochen wurde, dass Auffahrten selbst geplant werden können, wurden diese nun vom Amt vorgegeben. Da die Gemeinde auch noch einen Parkstreifen in unserer Stichstraße plant, kann die Auffahrt auch nicht mehr verschoben werden. Zudem hat die Gemeinde / das Amt beschlossen, dass aus optischen Gründen eine Bebauung mit Nebengebäuden (Carports, Garagen, Gartenhütten) zu den Straßenseiten nur im Baufenster möglich sind. Dies bedeutet für uns, dass wir die Auffahrt auf der Süd/Ost Seite haben und die einzige Möglichkeit ein Carport zu stellen auf der Nord/West Seite. Ein offenes Carport ist dem Amt leider eine zu große Sichtbeeinträchtigung zur Straße. Ein Sichtschutz 2,0 m hoch und 5,0 m lang direkt auf der Grundstücksgrenze wäre jedoch kein Problem. Mag verstehen wer möchte. Für mich ist dies eher deutscher Bürokratie-Irrsin in Reinkultur. Hauptsache der Mülleimer-Sammelplatz ist richtig eingeplant, der ein weiteres Problem darstellt, warum wir die Auffahrt nicht verschieben können.

Sollte sich hier keine Lösung bzw. ein Kompromis finden, haben wir zwei Alternativen. Wir fahren zum parken einmal um unser halbes Grundstück oder ich versetze mein Haus um 3,0 m nach hinten. Dann habe ich zwar eine schön große Auffahrt von 20,0 x 8,0 m aber ein Garten zur Terrassenseite (Sonnenseite) von 3,0 x 20,0 m.

 

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