Bei einem Immobilienkredit handelt es sich immer um einen zweckgebundenen Kredit. Das Geld aus diesem Kredit steht dem Kreditnehmer nicht zur freien Verfügung. In Form von Rechnungen oder anderen Belegen muss der Kreditnehmer seiner Bank die vereinbarungsgemäße Mittelverwendung nachweisen.
Was ist eine vereinbarungsgemäße Mittelverwendung bei einem Immobilienkredit? Gehören nur die reinen Baukosten dazu? Zählen vielleicht auch die Kosten für den Grunderwerb mit? Was ist mit den Kosten für eine Garage, ein Carport oder die Außenanlage mit Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten?