Über's Wochenende durfte der am Freitag eingegossene Beton in der Verschalung bleiben, bevor er heute enthüllt wurde. Die Verschalung wurde auf der gegenüberliegenden Seite direkt wieder aufgebaut.
Wie bereits am 20. Oktober beschrieben, fehlte uns zu unserem Baufreistellungsverfahren (vereinfachte Baugenehmigung) die "wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des gesammtelten Niederschlagswasser.
Auf deutsch: Ich benötige eine Genehmigung, mein Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern, obwohl dies im B-Plan sogar gefordert wird.
Wieder einmal heißt es bei uns was lange währt wird endlich gut!
Mit dem letzten Notartermin am 30.10.17 sind wir ab sofort Grundstücksbesitzer in Klein Wesenberg. Wir warten zur Zeit nur noch auf die Bestätigung des Grundbuchamtes (ausnahmsweise einmal: Formsache)
Heute war der Bauleiter da und hat den Blower-Door-Test durchgeführt. Dabei stellten sich kleine Undichtigkeiten heraus, wie die Fenster an den Stellen wo die Klemmhalterung unserer Rollos befestigt sind. Diese haben das Ergebnis allerdings nicht großartig beeinflusst. Das Testergebnis lag im Normbereich (0-3= erlaubt, wir hatten 1,7). Damit sollten wir in den nächsten Tagen unseren Energiepass erhalten.
Als aller Erstes vorab: Das Thema Trockenbauwand im Schlafzimmer hat sich geregelt und wird wie in der Werkplanung vorgesehen umgesetzt. Da hat HdH schnell und gut reagiert.
Diese Woche war der Trockenbauer ganz schön fleißig. Die beiden Bäder sind jetzt komplett mit Vorwänden ausgestattet.
Bad EG (Waschbecken links und abgetrennte Dusche sowie Toilette rechts):
Ein Vorteil wenn man im alten Ortskern baut, es gibt kein Bebauungsplan und wir können mit zwei Vollgeschossen bauen. Der Nachteil: §34 BauGB. Das neue Haus muss sich ins Ortsbild einfügen und es wird ein recht aufwendiger Bauantrag verlang. Daran haben wir in den vergangenen Wochen gearbeitet. Das Haus ist platziert, Abstände sind eingehalten, Grundstück wurde amtlich vermessen, nun wollen wir in der kommenden Woche den Bauantrag einreichen.