BAFA-Förderung (4.500 €) doch noch zugesagt! (12.07.2016)
Unser Antrag auf BAFA-Förderung (4.500 € Förderprämie für eine Wärmepumpe mit einer berechneten JAZ von mindestens 4.5) vom August 2015 wurde Ende Mai 2016 von der BAFA abgelehnt mit der Begründung, mit dem Vorhaben wäre bereits vor der Antragsstellung begonnen worden, weil im Hausbauvertrag das konkrete Wärmepumpenmodell bereits Vertragsbestandteil gewesen sei. Ich kann nur jedem Bauherren raten, keinen Bauvertrag zu unterschreiben, bevor nicht der BAFA-Antrag raus ist, selbst wenn die Baufirma behauptet, das wäre kein Problem. Ein mit Gemünden gemeinsam eingereichter Widerspruch hat dann Anfang 2016 Juli doch noch eine Zusage erwirkt.
Wir konnten nachweisen, dass im GU-Vertrag, der leider vor Antragsstellung unterschrieben wurde, und der zugehörigen Bau- und Leistungsbeschreibung noch kein spezifisches Wärmepumpenmodell beauftragt war und die eigentliche Beauftragung mit konkretem Modell erst nach Antragsstellung erfolgte.
Bis zur Überweisung der Fördersumme sollte es dann allerdings noch bis März 2017 dauern. Die BAFA-Bedingungen sind teilweise schwer nachvollziehbar und erwecken den Eindruck als wollte man vermeiden, dass es zu einfach ist, an das Fördergeld zu kommen.