Höhenunterschied zum Nachbargrundstück Telekom

Dienstag, 26 November, 2019 - 15:23

Höhenunterschied zum Nachbargrundstück Telekom

Zur Zeit streite ich mich mit Telekom ( vertreten durch ISS Deutschland ) , weil das Grundstück höher als unseres liegt.

Da nach Berliner Nachbarschaftsgesetz eine Einfriedung vorsieht, habe ich die Firma gebeten, deren Grundstück gegen Absturz zu schützen, damit wir einen vernünftigen Zaun hinstellen können.

Der Höhenunterschied liegt über 70cm, wobei bei Regen die Erde auf unser Grundstück ungehindert heruntergspült wird.

Eingentlich sollte die Rechtsgrundlage eindeutig sein, aber die verantwortliche Dame stellt sich ein wenig quer.

Zitat v. Urteil :

Aus § 909 BGB ergibt sich nicht, dass der Eigentümer eines tieferliegenden Grundstücks  das angrenzende höherliegende Grundstück abzustützen hat; richtig ist das Gegenteil. Die Abstützung ist Sache des jeweiligen Grundstückseigentümers, wenn der Nachbar den Stützverlust nicht durch eine Vertiefung verursacht hat.

s. a. : Grundsätzlich gilt: Wer einen (natürlichen) Hang auf seinem Grundstück hat, ist für das Abfangen selbst verantwortlich und muss auch die daraus entstehenden Kosten selbst tragen.

https://www.hausjournal.net/grundstueck-abfangen

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