Am 18.02. und 19.02.2016 fanden die Erkundungsbohrungen statt.
Die Bohrungen fanden zwar keinen „wilden“ Bergbau oder verlassenen Stollen, allerdings die Auflockerungszone die durch den Abbau der Kohleschicht entstanden war.
Diese Zone muss leider mit Zement und Wasser verfüllt werden. Da es sonst zu einem Erdfall kommen konnte. Kosten für diese Prozedur gut 40.000€.
Man kann also zusammenfassend sagen, dass wir nun gut 82.000€ unfinanzierten Betrag hatten.
Nach endlosen 6 Monaten kam dann die Baugenehmigung mit unzähligen Auflagen.
Leider enthielt sie auch eine sehr bittere Auskunft für uns.
Das Grundstück sei eine bergbaulich betroffene Fläche. Hierzu sollten beim Bergbauamt Auskünfte eingeholt werden.
Es musste ein teures Gutachten erstellt werden, welches den Aspekt analysiert.
Dabei wurde festgestellt, dass die Unterlagen so alt sind, dass Erkundungsbohrungen notwendig seien. Diese Bohrungen sind sehr teuer. Mit zusätzlichen 12.000€ ist hier zu rechen.
Auf Grund des vorhandenen Gefälles und des Baugrundes des Grundstückes hat die Baufirma eine Ringdrainage in den Plänen zur Baugenehmigung eingetragen.
Da kam das nächste Problem auf uns zu.
Bei Schichtenwasser ist dies die effektivste Methode das Gebäude trocken zu halten; Und da wir einen Wohnkeller haben, ist dies Sinnvoll.
Leider erfuhren wir erst später, dass uns die geplante Hausentwässerung von den Stadtwerken nicht genehmigt würde, oder wir müssten einen privaten Kanal eines Nachbarn, in den wir einleiten wollten sanieren. Wir müssten hierfür noch zusätzlich pumpen. Wie lange so eine Pumpe hält weiß man ja.
Die Kosten hierfür sind so teuer, dass wir genauso gut kommen, und über die Jahre sogar um ein Vielfaches preiswerter, wenn wir unseren eigenen Abwasserkanal bauen.
Die Baufirma plant ihr Haus und zwar bis 50cm außerhalb der Bodenplatte. Alles andere ist dann Bauherrensache.
Das Warten auf die Baugenehmigung ist immer noch im Gange. Anrufe bei der Stadt Essen sind quasi sinnlos. Das Personal ist so überlasten, nach eigenen Aussagen, dass es sogar 6 Wochen Urlaub zwischendrin machen kann/ muss.
Laut §68 Abs. 8 der BauO NRW hat die Genehmigende Behörde 6 Wochen und unter Einbeziehung anderer Behörden zusätzliche 6 Wochen Zeit bis zur Genehmigung des Bauantrages.
Die Stadt Essen und deren Mitarbeiter interessiert dies nicht. Sie prüft lediglich, ob sich andere an die BauO NRW halten.
Ich habe den Entwurf (die DWG-Datei) komplett fertig erstellt (April 2015) und zur Baufirma versandt. Dort wurden dann lediglich deren „Standards“ eingepflegt und schon war der kaum veränderte Entwurf für den Bauantrag fertig.
Am 25.06.2015 ging der Bauantrag bei der Stadt Essen ein.
Den Entwurf für das Gebäude hatte ich bereits vorher erstellt und an die Baufirmen, die in Frage kamen versandt. Durch die Neigung des Grundstückes bot sich hier eine Unterkellerung mit Wohnräumen an.
Nachdem ich einen Monat lang Leistungsverzeichnisse und Prospekte gelesen hatte, wollte ich eigentlich eine Firma auswählen.
Ich hatte immer eine Mobilfunknummer auf meinem Telefon. Da ich fremde Telefonnummern und vor allem keine Mobilfunknummern zurückrufe, entschied ich mich hier dennoch dazu um herauszufinden, wer da so erpicht drauf ist mit mir zu sprechen.
Durch einen Zufall entdeckte meine Frau in der Sparkassen Immobilenzeitschrift ein Grundstück.
Nach telefonischer Anfrage erhielten wir am 27.01.2015 ein Besichtigungstermin. Es war ein Gartengrundstück, welches bereits durch zwei positive Bauvoranfragen zum Bauland erklärt wurde.