Bauherren erteilen der Sachverständigen von Viebrock Hausverbot

Freitag, 19 Dezember, 2014 - 16:28

Bauherren erteilen der Sachverständigen von Viebrock Hausverbot

Bretten, Baden-Württemberg 19.12.2014

Viebrock-Bauherren müssen die nächste Maßnahme beim Hausbau mit Viebrock ergreifen.
Die Bauherren aus Bretten erteilen der von Bauunternehmer Andreas Viebrock beauftragten Sachverständigen Frau D. sofortiges Hausverbot.

Nachdem im Streifenfundament ein Betonnest 2-fach gutachterlich nachgewiesen wurde und eine Betonsanierung am Neubau (Baujahr 2014!!!) des Viebrockhaus (ZuhauseHaus) erforderlich war, erfolgt eine komplette Begutachtung des ganzen Fundamentes durch Frau D. mit Erstellung einer Fotodokumentation der untersuchten Fundamentbereiche.

Anschl. sagte Frau D. schriftlich dem Bauherrn zu, die Fotos den Bauherren zur Verfügung zu stellen, weil die Löcher für die Begutachtung sofort wieder von Viebrock geschlossen wurden.

Anschl. teilte die Prokuristin der Viebrockhaus AG den Bauherren mit, dass die Bauherren, die Bilder nicht bekommen, Wo gibt es denn sowas? , Die Bauherren sind perplex.

Die Bauherren bestätigen als Kunden der Andreas Viebrock GmbH:

  • Vertrauensverlust gegenüber Andreas Viebrock durch nicht Herausgabe von gutachterlichem Fotomaterial über Begutachtung von Gewerke, wo erhebliche Viebrock-Schlecht-Leistungen 2-fach gutachterlich festgestellt wurden.
  • gravierenden Mängel (Betonnest mit freiliegender Bewehrung) mussten selber festgestellt, nicht durch Herr N. von Viebrock Hirschberg an der Bergstrasse bei Heidelberg.
  • dass der Eindruck Bauherren-seitig entsteht, dass Viebrock was zu verbergen hat, weil die Fotos nicht einfach offen auf den Tisch gelegt werden.
  • dass Viebrock sich an schriftliche Zusage von Sachverständigen (hier Frau D.) nicht hält.
  • keine Transparenz in der Leistungserbringung der Andreas Viebrock GmbH nach mangelhafter Leistungserbringung
  • dass  der Eindruck Bauherren-seitig entsteht, dass Transparenz nicht erwünscht ist, weil schriftliche Zusagen von Sachverständigen an Bauherren übergangen werden.
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