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Korrektur Bauantrag

Per Email traten wir heute in Kontakt mit Herrn Sachse vom Bauaufsichtsamt. Er fügte die geänderte Baubeschreibung und den, um den Regenwasseranschluss ergänzten Lageplan dem bereits bestehenden Bauantrag nach. Er wies uns darauf hin, dass wir unter dem statistischen Erhebungsbogen im Bauantrag die Unterschrift vergessen haben, räumte uns aber deren Nachholung bis zum 27.02.2015 ein. Bei dieser Gelegenheit, werden wir ihm gleich den Bescheid des AZV übergeben, den wir voraussichtlich bis zum 20.01.2015 in unserem Briefkasten haben werden.

Familienausflug zum AZV / Abgabe Entwässerungsantrag

Mit der Unterschrift der Stadt Frohburg unter dem modifizierten Entwässerungsantrag fuhren wir im "Gesamtbestand" zum Sitz des AZV im Gewerbegebiet Blumroda. Herr Berger nahm sich perönlich Zeit für uns und prüfte die mitgebrachten Unterlagen. Er bestätigte uns mündlich die Vollständigkeit und gab an, den Bescheid in der nächsten Woche fertig zu machen. Normalerweise dauert die Bearbeitung drei Wochen. Für unsere Bemühungen und die Mitwirkung an der Unterlagenbeschaffung macht er den Bescheid bis Ende nächster Woche fertig.

Viebrockhaus verbaut generalüberholte Fenster

Bretten, Baden-Württemberg 10.02.2015

Die Andreas Viebrock GmbH, Hersteller von Viebrockhaus Massivhäuser, verbaut im Baujahr 2014 generalüberholte Fenster.

Das Einfamilienhaus wurde von der Andreas Viebrock Vertriebs GmbH in Bad Fallingbostel an die Bauherren als „hochwertiger, perfekter Neubau“ verkauft. Die Bauausführung erfolgt durch den Baubetrieb Hirschberg an der Bergrasse bei Heidelberg.

Regenwasserentwässerung - Zustimmung Stadt Frohburg

Mit dem von INNOVA neu übersandten Entwässerungsantrag fuhren wir zur Stadt Frohburg und holten uns deren Zustimmung zur Einleitung des Regenwasser in das 3-Trennsystem ein. Die Sachbearbeiterin Frau Vogel war sehr nett, auch der Bürgermeister schaute kurz ins Zimmer rein. Emma und Josi hielten trotz Hunger super durch. Danke an euch beide Mäuse.

05.02.2015 - Grunderwerbsteuer

Das Finanzamt hat sich gemeldet, der Bescheid über die Grunderwerbsteuer ist da: 5 % vom Kaufpreis. Sobald die Steuer bezahlt ist, erhält der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, sodass der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen werden kann.

Wieder einmal zeigt sich: Bevor es überhaupt mit dem Bau losgehen kann, steht die Abarbeitung aller bürokratischen Hürden auf dem Programm. Aber: Es geht voran!

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