Von Vorabbemusterung bis Bauantrag

Freitag, 25 Oktober, 2019 - 09:24

Von Vorabbemusterung bis Bauantrag

Schon vor Vertragsunterzeichnung bekamen wir einen Bemusterungstermin um eine Vorstellung von den Dingen zu haben, die in der Baubeschreibung stehen. Welche Sanitäreinrichtungen sind vertraglich vereinbart, gefallen die uns überhaupt? Wer ist der Fensterhersteller, Türenlieferant und der Dachziegelhersteller? Woher kommt unsere Treppe und wie könnten die Fliesen aussehen. All das konnten wir uns schon vor Vertragsunterzeichnung ansehen, waren mit dem Verkäufer und Unternehmenschef bei seinen Lieferanten und Geschäftspartnern. Was uns nicht gefiel wurde abgeändert oder gestrichen.

Als nächstes stand der Termin mit der Architektin an, die mit dem Bauunternehmen zusammen arbeitet. Architekten braucht man "leider". Wir hätten gern darauf verzichtet, denn für uns war es keine Abnahme der Arbeit sondern eher eine zusätzliche Belastung. Das soll nicht verallgemeinert werden, ist ja individuell verschieden. Laut Vertrag sollten wir die fertigen Bauantragsunterlagen zum 24.05.2019 erhalten. Vorschriftsmäßig wie nach neuem Baurecht gefordert, gab es in unserem Vertrag genaue Termin- und Zeitangaben. Blöd nur wenn sich da nicht dran gehalten wird.

Die Architektin teilte uns auf Nachfrage an diesem tag mit, dass sie keine Zeit hätte und erst am 31.05. damit beginnen würde. 3 Wochen waren ursprünglich mal dafür angesetzt. Da wir kein Vertragsverhältnis mit de Architektin hatten, informierten wir das Bauunternehmen über diesen Sachverhalt. Man zeigte sich entsetzt, ändern konnte man jedoch nichts daran. Nach mehrmaligem Hin und Her und der bitte um Korrektur in den Formalien des Bauantrages (Gott bewahre wenn wir es nicht geprüft hätten!- da kommt dann auch mal ein Antrag nach 3 Monaten nicht genehmigt zurück), konnten wir am 18.06.2019 endlich den Bauantrag abgeben. Von Bauunternehmensseite war man hier noch zuversichtlich, dass es ja nicht zwangsläufig 3 Monate dauern muss auf dem Amt. Man muss es einfach so formulieren, denn wir kennen unsere Stadt und das Amt von Arbeitswegen und wissen, dass es eben nicht schneller geht.

Mit dem Bauantrag war soweit alles in Ordnung. Da wir 2018 bereits einen Bauvorbescheid bekommen hatten, erwarteten uns auch keine Überraschungen bei den Bedingungen für die Genehmigung. Wichtigste und Hürdenvollste Bedingung: Der Wirtschaftsweg zu unserem Grundstück muss als Straße ausgebaut werden. Dafür sind Abstimmungen mit dem Straßen-und Teifbauamt erforderlich. Da wir das bereits wusstem saßen wir bereits 1 Jahr! an den Abstimmungen dran.

Was daran so lange dauert? Das hier auszuführen würde den Rahmen sprengen und auch unschöne Worte verkleiden müssen. Kurz zusammengefasst: Es geht um 25m Straße, die werden gepflastert befestigt, zu zahlen vom Bauherren gehört aber dann der Stadt. Eine Bürgschaft (in bar) in voller Höhe der Bausumme wurde erforderlich, denn die Straße darf erst nach dem Haus gebaut werden ist aber Bedingung für das Haus. Schon hier fasst man sich an den Kopf. Die verantwortlichen bei den Ämtern wechseln wie unsere Unterwäsche was die Abstimmungen erschwerte. Erschließungsvertrag nennt sich das ganze und kostete uns mehr nerven als der Bauantrag selbst.

Die Baugenehmigung erhielten wir übrigens am 12.09.2019. Exakt 12 Wochen und 2 Tage nach Antragsabgabe. Wir behielten Recht das es genau 3 monate dauern würde. Schade eigentlich. Manchmal hätten wir gern Unrecht!

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