Der Baubeginn und seine Anlaufberatung

Freitag, 25 Oktober, 2019 - 09:51

Der Baubeginn und seine Anlaufberatung

Laut Vertrag beginnt das Bauunternehmen 4 Wochen nach Zugang der Baugenehmigung mit dem Bau. In Unserem Falle: 13.09.2019- Antrag weitergeleitet = 11.10.2019 Baubeginn. Das ist ein freitag, da fängt niemand an, nehmen wir also den montag, 14.10.2019.

Bauanlaufberatung sollte in den letzten zwei Septemberwochen stattfinden. Der Bauunternehmer war im Urlaub und der Kalender danach wohl zum Brechen voll. So kam es das die Beratung tatsächlich erst am 8.10.2019 statt fand. Man verständigte sich nochmals über den Grundriss, wie rum gehen die Türen auf, wie rum die Fenster, wo sitzt die Elektronik vom Rollokasten, wo kommen die Abflussrohre hin und wo ist die Mehrspartenhauseinführung durch die in unserem Fall Strom, Wasser und Telekom ins Haus geführt werden? Eine nochmalige Beischtigung vom Baugrundstück und Absprachen zur Baustelleneinrichtung waren Programmpunkte. Bautoilette, Bauwasser, Baustrom und Erdaushub, wo kommt alles hin. Nach all diesen Absprachen die ernüchternde Information: Baubeginn am 14.10. ist nicht machbar, es wird der 28.10.2019! Damit ist der Urspürüngliche Zeitplan insgesamt schon um 6 Wochen verschoben. Wer sich das Datum genauer anguckt, stellt fest das der Rohbau nicht wie geplant Weihnachten stehen wird. Ein Tiefschlag mit dem wir aufgrund der Wetterlage gerechnet hätten, aber nicht während der Planungsphase. Man rechnet nicht mit Versäumnissen in der Statik, mit Erschwernissen bei der Kommunikation ...man rechnet mit langsamen Ämten, schlechtem Wetter und Krankheit.

Als Bauherr braucht man starke Nerven, dass ist schon immer so und bei den derzeitigen Situationen der Baubranche umso mehr gefragt. Was hilft es also sich aufzuregen. Im Beratungsprotokoll wurde die depremierende Verkündung festgehalten, hingenommen und indirekt angedeutet das dies eine Abweichung zum Bauvertrag darstellt, falls es zum Ende der Bauzeit hart auf hart kommt, Bereitstellungszinsen anfallen, die Miete länger bezahlt werden muss usw...man nennt es wirtschaftlicher Schaden. Grundsätzlich sollte man keinen Stunk machen bevor der Bau überhaupt losgeht, aber im Hinterkopf sollte man einiges schon behalten.

Der November ist nicht für Schönwetter bekannt! Wir hoffen nun, dass es am montag tatsächlich losgeht...auch wenn unsere Hoffnung schwindet. Denn es gibt noch keine unterschriebene Ausführungsplanung und wohl auch noch keine verkehrsrechtliche Anordnung für Kran und Co.

Nervös gehen wir ins Wochenende hoffen das Beste und rechnen mit dem Schlimmsten. Ändern können wir es ja doch nicht. Also schonen wir unser Herz wenn schon der Geldbeutel blutet. Es bleibt spannend....

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