# Vertraglicher Baubeginn und Baufertigstellungsgarantie

Dienstag, 29 Mai, 2018 - 22:10

# Vertraglicher Baubeginn und Baufertigstellungsgarantie

Wir haben vor ca. 2 Wochen den offiziellen „Vertraglichen Baubeginn“, per Post, erhalten.

 

03.05.2018

 

Dieser bestimmt sich aus vielen Faktoren:

Wenn der Bauherr seine Pflichten erfüllt hat (erhalt der Baugenehmigung, aufstellen von Bauzaun und Baustrom und diverses) ab da zählen 30-40 Arbeitstage. In unserem Fall waren es Vertraglich 40 Arbeitstage.

Ab dem Vertraglich festgelegten Baubeginn fangen die 6 Monate, für die Baufertigstellungsgarantie, an zu zählen. Im Fall von Sonderausstattung und Sonderwünschen verlängert sich die Baufertigstellungsgarantie. Das ist bei uns der Fall, wir haben eine schriftliche Mitteilung erhalten, dass noch zusätzlich 17 Arbeitstage für die Sonderausstattung benötigt werden könnten. Muss aber nicht.

 

Kleine Rechenaufgabe:

03.05.2018 + 6 Monate + 17 Arbeitstage = Fertigstellung Ende November 2018

 

Wir hoffen mal dass der Termin von unserem Lizenzpartner Eigenheimwelten eingehalten wird, denn aktuell hat sich auf der Baustelle seit Fertigstellung der Tiefbauarbeiten nichts getan. Die Bodenplatte ist für Anfang KW 23 geplant.

 

Hier einige unserer Sonderwünsche. Sonderwünsche sind im Standard nicht enthalten und zum größten Teil Aufpreis pflichtig.

  • Fußbodenheizung im gesamten Haus
  • Rollläden im gesamten Haus
  • Elektrische Bedienung der Rollläden im gesamten Haus
  • Zusätzliche Außendämmung der Lüfter wegen Schallschutz (dezentrale Belüftung)
  • Porenbetonstein 30 cm anstatt 24 cm (besserer Schallschutz und bessere Wärmedämmung)
  • Grundrissänderung EG und OG (ein Festpreis und man kann so viel ändern wie man möchte)
  • 90x90 Bodengleiche Dusche
  • Änderung Farbe der Fassade (kein Aufpreis) sowie Buntsteinputz für den Sockel
  • Deckenerhöhung im EG
Eingestellt von