7. März 2018 - Unterlagen an Architekten

Montag, 16 April, 2018 - 20:20

7. März 2018 - Unterlagen an Architekten

Heute gingen die Unterlagen von der Baufirma an den Architekten, sodass erstmal ne Zeit warten angesagt ist. Dieser erstellt dann auch die Bauanzeige.

Bauanzeige vs. Bauantrag:

eine Bauanzeige ist ausreichend, wenn es bereits einem Bebauungsplan für das Gebiet gibt. Außerdem darf es keine Abweichung vom Bebauungsplan geben. Die Verantwortung dafür, dass der B-Plan genau eingehalten wird, trägt der verantwortliche Objektplaner.Nachteil ist, dass keine Unterlagen nachgereicht werden können. Ist die Bauanzeige unvollständig oder in einem beliebigen Detail fehlerhaft, wird die sie abgelehnt. Es muss dann kostenpflichtig eine neue Bauanzeige eingereicht werden.

Das Zeitlimit ist von der Baubehörde auf 4 Wochen beschränkt, um Einwände gegen das Bauvorhaben geltent zu machen, andernfalls ist die Bauanzeige als genemigt zu betrachten. Also kann nach 4 Wochen der Bau begonnen werden.

 

Ein Bauantrag ist notwendig wenn noch kein Bebauungsplan für das Gebiet verfügbar ist oder vom Bebauungsplan abweicht. Hier liegt die Verantwortung beim Bauamt. Durch die erforderlichen Prüfungen der eingereichten Unterlagen dauert hier das Genehmigungsverfahren meist länger. Fehlender Unterlagen können nachgereicht werden. Hier darf erst nach schriftlicher Baunenehmigung gebaut werden.

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