Entwässerungseingabeplanung Tiefbauamt SC

Dienstag, 4 Juli, 2017 - 15:19

Entwässerungseingabeplanung Tiefbauamt SC

Nachdem wir die Kostenaufstellung der kaufmännischen Prfg. seitens allkauf erfolgreich bestätigt haben, kommt die nächste Herausforderung...

Diesmal betrifft es aber nicht allkauf, sondern das Tiefbauamt Schwabach, die anscheinend spezielle Anforderungen bzgl. der Entwässerungseingabeplanung haben?!

Wir bekamen heut die Info per Mail vom zuständigen Sachbearbeiter vom Tiefbauamt SC:

"zur Entwässerungseingabeplanung, die wir am 04.07.2017 erhalten haben, benötigen wir noch die Angaben zum geteilten Gebührenmaßstab GGM, Niederschlagswassergebühr. Hierzu erhalten Sie die Richtlinie und bearbeitbare Erhebungsbögen für die Niederschlagswasserableitung von Dach- und Wegflächen. Reichen Sie bitte in 3-facher Ausfertigung einen Versiegelungsplan nach Vorgabe der Richtlinie und die dazugehörigen Behebungsbögen mit unterzeichneter Anlage zeitnah nach."

Nachdem wir die Entwässerungs-Anträge (Kanalplan, Systemschnitt Entwässerung etc.) nachträglich gesondert vom eigentlichen Bauantrag beim Tiefbauamt einreichen mussten, was uns eh schon sehr komisch vorkam, waren wir eigentlich zuversichtlich, dass jetzt alle nötigen Unterlagen bei den zuständigen Ämter eingereicht wurden?!

Lt. Architekten ist ihm diese Vorgehensweise auch neu und er muss sich selber erstmal in die erteilten Richtlinien einlesen und klärt das...

Man O man, ständig neue Erkenntnisse und neue Herausforderungen die gelöst werden müssen...

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