Bodengutachten/ RAG

Donnerstag, 9 Februar, 2017 - 22:00

Bodengutachten/ RAG

Bevor wir den Werkvertrag unterschrieben haben, ließen wir (Gott sei Dank) ein geologisches Gutachten erstellen. Wir sind davon ausgegangen, dass es lediglich eine Formsache ist und wir danach endlich loslegen können. Leider kam es ganz anders. Bereits die erste Bohrung zeigte, dass in dem Bereich, in dem wir unser Haus geplant hatten, schlechter Untergrund vorzufinden war. Um genauer zu sein, hat sich herausgestellt, dass vor 20 Jahren bereits eine Baugrube ausgehoben war, der Bau allerdings nicht zustande kam. Die Baugrube (es war ein Haus mit Keller geplant), wurde wieder verfüllt und fertig. Leider wurde sie nicht professionell verdichtet, so dass ein Teil unseres Hauses auf dem schlechten Boden stehen würde und im hinteren Teil auf gewachsenem Boden. Das geht natürlich nicht. Es wurde eine Unterkellerung, ein Bodenaustausch oder eine Pfahlgründung vorgeschlagen. Uns traf natürlich der Schlag, da es dabei um imense Mehrkosten geht, die wir so nicht eingeplant haben. Nach langem Überlegen und einem wirklich sehr engagierten und fairen Geologen (Vielen Dank, Herr Hack!) haben wir nun vor, unser Haus auf die andere Seite des Grundstücks zu platzieren und zu spiegeln. Dann müssten wir gerade so, an der ehemaligen Baugrube vorbei kommen. Es bleibt spannend.

Desweiteren gibt es auch noch Auflagen der RAG (Grube), was die Gründung des Hauses angeht. Da im Saarland viel Bergbau betrieben wurde, gibt es viele Gebiete, die in irgendeiner Weise davon tangiert sind. So auch bei uns. Das Grundstück liegt nicht direkt über einem Abbaugebiet, sondern am Rand eines "Störgebiets". Nach vielen Telefonaten und Briefen mit der RAG wissen wir nun, dass es keine Auflagen zur Gründung gibt, da kein Abbau mehr stattfindet. Es muss lediglich ein Bodengutachten erstellt werden, aus dem Empfehlungen zur Gründung hervorgehen. Diese müssen dann vom Kellerbauer erfüllt und von dem Geologen noch einmal bestätigt werden. Wir hoffen, dass sich die Mehrkosten hier in Grenzen halten.

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