Montag, 28 November, 2016 - 00:00
Bauantrag (Freistellungsverfahren (§ 67 BauO NRW))
Heute haben wir die Unterlagen in der unteren Baubehörde; Es darf mit dem Bau begonnen werden, sofern die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats
erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll!!
Wir sind sehr gespannt!
Eingestellt von JAJ