Vor dem Baubeginn – Checkliste notwendiger Versicherungen erstellen

Nicht immer verläuft der Bau oder die Sanierung des eigenen Wohnhauses ohne Probleme. Schnell kann in einer der Bauphasen durch menschliches Versagen oder Naturgewalten ein Gerüst umkippen, ein Brand ausbrechen oder Wasserschaden entstehen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb für jeden Bauherren und jede Bauherrin zu empfehlen.

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt keine Pflicht, aber wer die Kosten für diese Versicherung sparen möchte, geht ein hohes Risiko ein, weil Bauherren in der Verantwortung stehen und für sämtliche Schäden aufkommen müssen. Es könnte den Ruin bedeuten, wenn ein plötzliches Ereignis das eigene oder ein Gebäude der Nachbarn beschädigt. Doch die Praxis zeigt, dass ein umfassender Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn alle Komponenten exakt erfasst und der Versicherungsschutz auf breiter Basis erstellt wird.

Um kein Detail zu vergessen: Checkliste machen

Bauverantwortliche haben viel zu organisieren und zu leisten. Dabei werden schnell einmal wichtige Dinge vernachlässigt. Deshalb sollte man sich vor der „heißen Phase“ des Bauens eine halbe Stunde Zeit nehmen und über alle Eventualitäten der Haftpflicht während der Bauzeit nachdenken. Die folgende Aufstellung macht deutlich, welche Fakten in einen umfassenden Versicherungsschutz gehören:

Vom Gesetzgeber empfohlene Versicherungen für Bauverantwortliche

 

  1. Bauherrenhaftpflichtversicherung: Hier ist es wichtig, eine ausreichende Deckungssumme zu vereinbaren. Als grobe Faustregel gilt, mindestens 3 Millionen Euro abzusichern.
  2. Unfallversicherung für Hilfspersonen: Die Eltern oder Freunde helfen gern, Baumaterial abzuladen oder handwerkliche Arbeiten auszuführen. Passiert bei aller Vorsicht ein Unfall, greift der Versicherungsschutz nur, wenn die verunfallte Person im Vertrag aufgeführt wurde. Also – niemanden vergessen bei der Listenerstellung.
  3. Unfallversicherung privat: BauleiterInnen und Ihre Partner vergessen nicht selten, sich selbst ausreichend abzusichern gegen Unfallfolgen. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung erwogen werden.
  4. Bauleistungsversicherung: Da steht das Baumaterial des Dachdeckers bereits auf der Baustelle und wird durch einen Sturm beschädigt. Wer kommt für diesen Schaden auf, der Lieferant oder der Bauherr? Für alle Ausfallkosten in Verbindung mit Handwerkerleistungen kommt im Zweifelsfall die Bauleistungsversicherung auf. Oft ist diese ein Bestandteil der Bauhaftpflicht – jedoch nicht in jedem Fall.
  5. Lebensversicherung: Wer baut, benötigt Kapital, welches üblicherweise zu einem Teil über einen Kredit bereitgestellt wird. Eine Risikolebensversicherung oder eine entsprechende Restschuldversicherung hilft, auch in der Finanzierungsphase ruhig schlafen zu können.
  6. Privathaftpflicht: Genügt die vorhandene Police noch oder sollten hier Anpassungen bezüglich möglicher Beschädigungen von Eigentum Dritter durch die Bautätigkeit ergänzt werden? Das empfiehlt sich besonders da, wo nur kleinere Sanierungen oder Umbauten am bereits vorhandenen Einfamilienhaus durchgeführt werden sollen.
  7. Wasserschaden-Folgeschäden: Was oft unterschätzt wird, ist, dass Wasserschäden nicht nur in Form von Überflutungen durch austretendes Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs sichtbare Probleme bereiten können. Oft sind es verborgene Defekte der Trinkwasserleitung, die zu einer Versickerung von Leckwasser in Wänden, Decken und Zwischenböden führt. Da diese Durchfeuchtung unbemerkt zu großen Schimmelarealen führt, entstehen große Schäden. Die Ortung des Lecks erfordert nicht selten zeitaufwendige Untersuchungen. Bei vermieteten Objekten kann es zu Schadenersatzforderungen durch die Mieter kommen. Es ist wichtig, dass die Aufnahme der Folgeschäden von Wasserschäden im Versicherungsvertrag der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich verankert wird. Durchnässungsschäden können auch bei defekten Heizungsrohren auftreten.

 

Kosten und weiterer Werdegang

Für die separate Bauherrenhaftpflichtversicherung sollten etwa 70 – 100 € je 100.000 € zu versichernder Bausumme eingeplant werden. Bei Versicherungspaketen, die ein umfassenderes Angebot enthalten, wird rund ein halbes Prozent der gesamten Bausumme als jährlicher Beitrag veranschlagt. Der Abschluss der empfohlenen Versicherungen sollte frühestmöglich erfolgen. So ist man mit dem erworbenen Baugrundstück oder Sanierungsobjekt auf der sicheren Seite – vor Beginn der Bauarbeiten. Nach der Schlüsselübergabe sollten alle Veränderungen, wie der Abschluss der Bauarbeiten oder eine finanziell relevante Umplanung, zeitnah an die zuständige Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Die Bauherrenhaftpflicht wird nach Fertigstellung des Gebäudes durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt. Auch die bestehende Hausratversicherung bedarf zumeist einer Neuanpassung.