We.He.

Beschreibung / Vorwort:

Abenteuer Bau mit Fa. Comfort-Niedrigenergie-Massivhaus Holger Warsitz
 

 

Februar 2011

 

Im Februar 2011 erhielten wir zwei Angebote für ein Haus mit Keller und Garage mit ca. 230 Quadratmeter Nutzfläche. Anhand von Empfehlungen entschieden wir uns, ein Angebot von HW einzuholen. Die Mehrkosten beliefen sich zwar auf 70.000 € gegenüber der Konkurrenz, beinhalteten jedoch mehr Erdarbeiten um das Haus, Änderungen an der Raumgeometrie, Granitfensterbänke und Dreifachverglasung der Fenster. Der Bauverlauf, dargelegt durch Herrn Dipl.-Ing. Müller und Herrn Holger Warsitz, verlief überzeugender, als bei der Konkurrenz. Auch die Empfehlung eines Kollegen sowie die Nennung einiger Referenzobjekte mit zufriedenen Bauherren überzeugten uns mit Herrn Warsitz zu bauen. Von Anfang an betonte Herr Warsitz, dass Ehrlichkeit und Qualität die Grundbausteine seiner Firmenphilosophie sind. Nach einigen Terminen wurde uns das „Du“ angeboten, vermutlich um eine rundum entspannte Bauatmosphäre zu schaffen.

Als beruflich voll eingespannte Eltern von zwei Kleinkindern sagte uns Herr Warsitz ein entspanntes, schlüsselfertiges Bauen, bei hoher Qualität seiner Arbeiten, zu.

 

März 2011

 

Ab März 2011 wurden durch Herrn Warsitz entsprechende Bauanträge eingereicht. Es mussten u.a. Flächenabstandsmaße, Wegerecht und Grundstückseinmessungen nachgereicht werden, da diese Punkte einzeln vom Bauamt nachgefordert wurden. Mit der Einmessung des Grundstückes ging leider viel Zeit verloren. Ende Oktober kam endlich die Baugenehmigung. Zu diesem Zeitpunkt erschien es uns wenig ratsam mit dem Bauen zu beginnen, da es bereits zu Nachtfrösten kam.

 

April 2012

 

Im April 2012 sollte es endlich losgehen. Zuvor teilte uns Herr Warsitz mit, dass die Baupreise nach seinem ersten Angebot in den vergangenen 16 Monaten um 10-20 % gestiegen sind und uns zu dem bisher vereinbarten Preis keiner mehr das gewünschte Haus bauen würde. Aber Herr Warsitz hatte, auf Grund seiner 20-jährigen Bauerfahrung, die Idee, die teure Wärmepumpe gegen eine Gastherme zu ersetzen, so dass wir 14.000 € einsparen könnten und dadurch die Teuerung gepuffert würde. Für später wurde vorgeschlagen, dass man schon mal die Anschlüsse für Fotovoltaik oder eine andere alternative Energiequelle mit verlegen könnte. Nach Herstellung der Kellergrundplatte ging es bis zum Sommer zügig voran.

 

Mit der Drainage gab es ein Problem: Dipl.-Ing. Müller hatte sich verrechnet, sodass die Anschlüsse der Anbindungsrohre auf dem Nachbargrundstück etwa einen Meter höher lagen. Als Alternative wurde eine Sickergrube auf unserem Grundstück angelegt. Leider regnete es sehr oft, wodurch das Kellergeschoss 4x geflutet wurde, sodass der untere Teil der Porotonziegelwände immer wieder durchtränkt wurde. Trotz widrigem Wetter wurde die Außenabdichtung angebracht, damit stand der Kellerrohbau. Als Herr Warsitz für 4 Wochen im Urlaub war, gerieten die Arbeiten schon mal für 3-4 Tage ins Stocken, da keiner auf unserer Baustelle war. Es gab zu dieser Zeit noch einige weitere Baustellen von Herrn Warsitz, wo vermutlich auch Termindruck herrschte. Nachdem das erste Geschoß im Rohbau stand, waren dann auch die Kellerwände getrocknet. Nach Rückkehr von Herrn Warsitz ging es entspannt bis November 2012 weiter.

 

November 2012

 

Für 1,5 Monate musste das gesamte, unbeleuchtete Haus gelüftet werden, um überschüssiges Wasser, welches durch die Estrichverlegung entstanden war, auszuleiten. Aus diesem Grund musste über das Baugerüst in die obere Etage geklettert werden (Entfeuchter ??). Mitte November musste der Schlüsseldienst gerufen werden, der Türschlüssel war bei einer Firma verloren gegangen. Am 20.11.12 war der Estrich im oberen Geschoß ausgehärtet.

Mittlerweile hatten wir die Bautenstanderklärung für das Mauerwerk von Dipl.-Ing. Müller erhalten. Darin war zu lesen, dass das Mauerwerk 100% mangelfrei war, ein beruhigendes Argument. Daraufhin erfolgte die Abrechnung/ Bezahlung der bisher realisierten Leistungen.

Ende Dezember gingen die Arbeiten ohne Herrn Warsitz weiter. Er war für 10 Wochen in die Karibik geflogen, um hiesiger Winterkälte zu entfliehen.

 

Januar 2013

 

Mitte Januar 2013 wurde das Dachgeschoß noch einmal inspiziert, der Schreck war groß, da die Dachbalken einen weißen bis gräulichen Schimmelbelag aufwiesen und das Kondenswasser weiterhin auf die bereits durchtränkten Dämmmatten tropfte. large_p1190107.jpg

Die Luftfeuchtigkeit lag bei 89 %, die Raumtemperatur bei 7 Grad. Nach einem Anruf beim Ing.-Büro Müller wurde uns mitgeteilt, dass alles wieder trocknen würde und kein Grund zur Sorge besteht.

Herr Warsitz war nicht zu erreichen. Eine Recherche im Internet zeigte jedoch, dass Eile geboten war.

 

Ein Anruf bei einem von der IK Sachsen geprüften Sachverständigen für Schäden an gebäuden, Herrn Dipl.-Bauing. Pfeifer aus 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf erbrachte die ersten hilfreichen Infos. Durch das Öffnen des Dachfensters zog wenigstens etwas Feuchtigkeit ab. Am nächsten Tag kam glücklicherweise Herr Dipl.-Ing Pfeifer vor Ort und es wurde festgestellt, dass die Dachfolie am Firstbereich verschlossen war und die Dämmmatten vor der Belüftung lagen. Herr Dipl.-Ing. Pfeifer schaute sich dabei das gesamte Haus näher an.

 

Es wurde festgestellt, dass in der gesamten Außenwand noch offene Stoßfugen unsachgemäß mit Bauschaum gefüllt wurden,

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auch war der Mauerwerksverband stellenweise nicht fachgerecht ausgeführt.

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Die Gipskartonbekleidungen im Obergeschoß zeigten bereits die ersten, teils meterlangen, sägezahnartigen Risse., da, zusätzlich zur Feuchtebeeinträchtigung, in den Anschlussbereichen zu angrenzenden Bauteilen kein Trennband verwendet wurde. Diese Anschlussbereiche mussten komplett geöffnet werden.

Hinter den Rollläden befanden sich Dämmwollreste statt Dichtschaum.

 

Am Fensterrahmen im Schlafzimmer fehlten links und rechts die oberen Ecken, um die Rahmenlücke im Mauerwerk zu schließen, befanden sich Dämmmattenreste, neben den fehlenden Ecken, die zum Teil schon verputzt waren.

 

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Bis zur Klärung, wie es jetzt weitergehen soll, mussten wir auf die Rückkehr von Herrn Warsitz in 6 Wochen warten. Herr Dipl.-Ing Pfeifer klärte uns über unsere Rechte als Verbraucher auf und so waren wir guter Hoffnung, das sich alles klären könnte. Zahlungen wurden ab diesem Tag eingestellt - dies sollte sich später noch als wichtig erweisen!

 

Februar 2013

 

Nach der Rückkehr von Herrn Warsitz holte dieser sich eine zweite Meinung von einem Gutachter ein. Dieser bestätigte ebenfalls die im Mauerwerk aufgezeigten Mängel.

Von unserem Gutachter wurde zusätzlich bemängelt, dass kein Bodengutachten erstellt wurde, was, auf Grund der bergbaulichen Gegebenheit, von Bedeutung ist. Auch wird darin aufgezeigt, wie die Wasserverhältnisse und das Speichervermögen des Baugrunds zu bewerten sind. Aus diesen Daten leitet sich, unter anderem, die erforderliche Mindestdicke der Außenabdichtung ab. Herr Warsitz ließ das Gutachten nachholen, dabei stellte sich heraus, das nicht, wie uns erklärt worden war, Gneis als Baugrund vorlag, sondern Granitgrus. Drückendes Wasser lag glücklicher Weise nicht an, da die Abdichtung mit 3 mm Stärke für nichtdrückendes Wasser, ohne vorherige Prüfung, angebracht wurde.

 

Im Bereich der oberen Rollläden wurde der Putz geöffnet und die in die Hohlräume gedrückten Dämmmattenreste entfernt. Herr Warsitz erklärte uns, man habe diese nur provisorisch eingebracht um die Hohlräume zu füllen. Nach Sichtung der Baupläne fragte Herr Dipl.-Ing. Pfeifer, wieso Herr Warsitz die anteilige Nutzung alternativer Energiequellen nicht eingeplant habe, Vorschrift laut der EEWärmeG. Bei Nichteinhaltung drohen dem Bauherren Bußgelder zwischen 20.000 bis 50.000 €. Herr Warsitz hatte uns dagegen im Vorfeld erklärt, dass es reicht, wenn die Anschlüsse dafür geplant wären, auch habe das bisher noch keiner kontrolliert. Der zuerst ausgestellte Energieausweis, nach dem unser Haus der EnEV 2009 inkl. EEWärmeG entsprechen sollte, entsprach also nicht den gesetzlichen Anforderungen. Um unser Haus „passend“ zu machen, wurde z.B. der Kamin als "alternative Heizquelle" eingerechnet.

 

Im zweiten Energiepass sollte die Zirkulationsleitung für das warme Wasser abgeschaltet werden. Von Herrn Warsitz und seinem Ing.-Büro wurde uns wiederholt erklärt, dass jedoch alles den Anforderungen entsprechen würde. Eine Überprüfung durch den Gutachter Herrn Pfeifer und zusätzlich durch den Energieberater der sächsischen Verbraucherzentrale zeigten auf, dass auch dieser Energiepass keinesfalls den Erfordernissen gerecht wurde.

Nach mehreren Gesprächen mit Herrn Warsitz und Herrn Pfeifer, erklärte sich Herr Warsitz bereit, auf seine Kosten ein Angebot zu einer alternativen Energiequelle zu machen, um die gesetzlichen Bestimmungen der EnEV und des EEWärmeG einzuhalten. Wir entschlossen uns, die offerierte Summe des Angebotes zu nutzen, um selbst nach einer effizienteren Alternative zu suchen.

 

März 2013

 

Im Zeitraum März 2013 gaben sich die einzelnen Gewerke die Klinke in die Hand.

Beim Einbau der Treppe wurde festgestellt, dass diese mittig vor das Treppenhausfenster vorbeiführt und das Fenster sich nicht mehr öffnen ließ. Das Treppenhausfenster wurde in viertätiger Arbeit nach oben versetzt, um ein Öffnen des Fensters zu ermöglichen.

Die Wärmeaustrittsöffnung des Kamins wurde teilweise von der hölzernen Treppenwange abgedeckt, so dass diese, aus Brandschutzgründen, ganz weggelassen werden musste. Desweiteren wurde festgestellt, dass unser achteckiger Treppenaufgang in starkem Maße nicht den Maßen der Ausführungszeichnung entsprach, da die Seiten nicht gleich lang waren und teils 5 cm Unterschiede aufwiesen. Die eingebaute Holztreppe zeigt dies durch teils 15 mm große Spaltmaße an den Treppenwangen.

 

Die Korkfliesen im oberen Stockwerk mussten nochmals entfernt werden, da eine Lieferung heller und dunkler Korkfliesen versehentlich vermischt wurde.

Nach Fertigstellung des Korkfußbodens wurden die Wände gestrichen, was sich, durch Farbanhaftungen an den Kehrleisten, als nicht sinnvoll wiederspiegelte.

 

Die Kontrolle der Winkelmaße in den Räumen zeigte, dass in zahlreichen Räumen keine rechten Winkel vorhanden waren, was, speziell im Bereich der Dachschrägen, beim Stellen der Möbel zu Problemen führte.

 

Der Durchgangsbogen vom Wohnzimmer zur Küche war auffallend unsymmetrisch, bei 20 Zentimeter Wandstärke war der Winkel bereits einen Zentimeter außer Maß.

 

Die Türlaibung der Haustür weist einen Winkel von 87 Grad auf, was leider optisch sofort ins Auge fällt, wenn man vor der Tür steht.

 

Ende März 2013 zogen wir in das Haus, es erfolgte keine sonst übliche Bauabnahme der Innenräume. Wir ergänzten in Eigenregie die Mängelliste die Herr Warsitz, bei kleineren Sachen, entsprechend abarbeiten ließ.

 

April 2013

 

April 2013 bis Juli 2013 wurde die Außenfassade entsprechend den Anforderungen unseres Gutachters Herrn Dipl.-Ing. Pfeifer und des Gutachters von Herrn Warsitz großflächig nachgearbeitet. Der Bauschaum wurde aus den Stoßfugen entfernt und diese wurden nachträglich ausgemörtelt. In Bereichen, die Unregelmäßigkeiten des Mauerverbandes aufwiesen, sowie in rissanfälligen Bereichen wurde ein Armierungsgewebe in den Außenputz eingebettet.

Mit Herrn Warsitz wurde abgeklärt, dass nur noch mit unserem Gutachter am Haus weiter gearbeitet wird und die Arbeiten vom Gutachter abgenommen werden. Laut BGB gehen die Kosten zu Lasten des Bauleiters, wenn kein mangelfreies Werk geliefert wird. Diese Gutachterkosten wurden von Herrn Warsitz auch beglichen.

 

Ende April mussten die gesamten waagerechten Putzprofile entfernt werden, da diese um 180 Grad verdreht eingebaut wurden (die Abtropfkante zeigte zum Himmel), was den eigentlichen Sinn dieser Kante aufhebt.

Nachdem Herr Pfeifer mehrmals die Putzarbeiten kontrollieren und nachbessern lassen musste, konnte der Oberputz angebracht werden. Am Treppenturm zeigte sich, das mit dem Entfernen der senkrechten Putzschiene im unteren Bereich, bedingt durch den Fensterumbau, die Außenkanten des Treppenturmes ab der Dachrinne um zwei Zentimeter innerhalb eines Meters auseinandergingen. Herr Pfeifer hatte mehrmals angemahnt, die Putzschiene wieder anzubringen, aber der Mitarbeiter von Herrn Warsitz war sich sicher, auf diese Schiene verzichten zu können.

 

Bis auf die Anhaftungen des Außenputzes an den Außenbalken (wurden nicht großflächig abgedeckt) und dem Versuch der Bauleute an einem Wochenende Tatsachen zu schaffen, entgegen der Absprache die Arbeiten erst vom Gutachter abnehmen zu lassen, konnte der obere Außenputz ohne weitere Vorkommnisse zufriedenstellend angebracht werden.

 

Bei einer Kontrolle der Kellerfenster wurde festgestellt, dass der Putz an den Fensterlaibungen teilweise zwei Zentimeter breite Risse aufwies, teilweise fehlte er ganz.

 

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Die zur Befestigung der Lichtschächte benutzten Dübel waren für 36er Porotonziegel nicht geeignet.

Die bituminöse Abdichtung im Kellerbereich rutschte an einigen Stellen, der Schwerkraft folgend, nach unten, da die Bitumenmasse mit einer Aktion nachträglich über einen Zentimeter dick aufgetragen wurde und diese somit nicht aushärten konnte.

Herr Pfeifer teilte dies Herrn Warsitz mit.

 

September 2013

 

Da der untere Bereich des Kellermauerwerkes aus unserer Sicht keiner vertraglichen Hochwertigkeit entsprach, (mangelnder Verband, Einbringen vom Bauschaum in die Mauerfugen, bis zu fünf Zentimeter große Stoßfugen der Noppenbahn, welche die Abdichtung vor Beschädigung schützen soll) wurde diese Problematik nochmals im September mit Herrn Warsitz besprochen. Der hauptsächliche Problembereich an der Kellerwand Küche/Garage sollte mit einer zusätzlichen bituminösen Abdichtung inkl. Gewebeinlage beseitigt werden. Herr Warsitz lehnte dies ab, da bereits mit Erde angefüllt war. Ein zusätzliches Gespräch mit der Ingenieurin der ausführenden Firma, Herrn Warsitz sowie dem Gutachter Herrn Pfeifer fand September 2013 statt. Nach dem Gespräch wurde um Bedenkzeit durch die Firma gebeten.

Nach einer Woche teilte uns Herr Warsitz mit, dass die Firma bereit sei, die Abdichtung im Problembereich zu verstärken und die Noppenbahnen welche an sechs Stellen Lücken von 1,5 bis 5 Zentimetern aufwiesen und bereits mit Erde angefüllt war, fachgerecht auf Stoß zu verlegen. Herr Warsitz argumentierte dazu, dass die Noppenbahn, laut Vorschrift, nicht überlappend angebracht werden muss. Welche Vorschrift er diesbezüglich meinte, sagte er jedoch nicht.

 

 

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Auf Nachfrage zur Drainageverlegung teilte uns Herr Warsitz mit, dass diese waagerecht oder mit Gefälle verlegt werden kann. Da es, nach unseren Informationen immer ein Gefälle von min. 0,5 % vorhanden sein soll, sollte dessen Einhaltung mit geprüft werden.

 

November 2013

 

Anfang November erhielten wir mehrere Angebote für eine Fotovoltaikanlage, welche mit zirka 5 Kilowatt die Anforderungen des EEWärmeG für unser Haus erfüllen lassen sollte. Erwähnenswert, dass sich die angeblich billigen Solarkonsolen aus China preislich nicht sehr von denen der einheimischen Anbieter unterschieden. Die Konsolen von SolarWorld fanden wir, auf Grund der Maße und des Ertrages, am besten geeignet.

 

Ende November 2013 hielten wir Rücksprache mit der sächsischen Energieagentur, wo uns mitgeteilt wurde, dass für die Erfüllung der Auflagen des EEWärmeG eine solare Unterstützung für die Heizung und/oder Brauchwassererwärmung notwendig sei und keine Fotovoltaik. Im Dezember 2013 ließen wir uns zwei Angebote zu einer Solarthermieanlage machen, die unsere Heizung unterstützen sollte.

 

Im Januar 2014 wurde nach dem ersten Schnee festgestellt, dass sich in der Garage das Schmelzwasser des von den Fahrzeugen abtauenden Schnees zirka fünf Millimeter an der Wohnzimmerwand anstaute.

 

März 2014

 

Nach mehrmaliger telefonischer Anfrage, wann es den endlich mit den Nachbesserungen weiter geht, teilt uns Herr Warsitz mit, dass es keine Mängelbeseitigung gäbe. Das keinerlei Arbeiten bei der ausführenden Baggerfirma angemeldet wurden, wussten wir von dieser bereits seit Januar. Herr Warsitz erklärte uns, das im September geführte und schriftlich festgehaltene Treffen zwischen den Beteiligten sei lediglich ein Gespräch gewesen. Nach Rücksprache mit unserem Gutachter teilten wir Herrn Warsitz mit, dass wir mit dieser Auslegung nicht einverstanden seien.

Jetzt erklärte uns Herr Warsitz, dass wir mit unserer Kritik die Mitarbeiter der Firma verprellt hätten. Eine telefonische Rückfrage bei der ausführenden Firma Müller ergab jedoch, dass es zu Meinungsverschiedenheiten mit Herrn Warsitz gekommen sei. Unser Wunsch war es mit einer ortsansässigen Firma mit guten Ruf weiterzubauen. Durch Herrn Warsitz wurde aber versucht, den Chef der Firma zu bewegen, ohne die Mängel zu beseitigen, weiter zu bauen. Da der Firmenchef jedoch die Probleme kannte, lehnte er es ab weiterzumachen. (Er war mehrmals vor Ort und hat sich die mit mehreren Zentimetern verlegten Noppenbahnen angeschaut und uns damals schon auf die falsch angebrachte Abtropfkante bei den Außenputzprofilen hingewiesen.) Herr Warsitz lässt daraufhin über seinen Anwalt mitteilen, dass er die Arbeiten, so wie er es gedenkt, weiterführen will.

 

April 2014

 

Wir begaben uns jetzt ebenfalls in die Hände eines Bauanwaltes aus Chemnitz, um wenigstens auf Augenhöhe argumentieren zu können. Ein unabhängiges gerichtliches Beweisverfahren wurde unserseits eingeleitet, nachdem uns Herr Warsitz erklärte, er könne auch einfach das Erdreich anschütten lassen und wenn wir eine Weiterarbeit durch seine Firmen verhindern würden, könnte er den Vertrag aufkündigen (Rechtlich leider möglich - Wir hätten für diesen Fall lediglich die Situation dokumentiert und Zeugen hinzugezogen).

Anfang April 2014 erhielten wir vom Anwalt des Herrn Warsitz ein Vergleichsangebot, um mit dem restlichen Werklohn, die aus unserer Sicht vorhandenen Mängel über eine Fremdfirma beseitigen zu können. Das Angebot wurde von unserem Anwalt geprüft, so dass wir keine Nachteile wegen später aufgefundener Mängel befürchten müssen.

Die mehrmals angemahnten Drainagepläne wurden uns endlich ausgehändigt.

Einen Verdichtungsnachweis für den Baugrund haben wir nicht erhalten.

 

August  2014

 

Unser Bauanwalt teilte uns am 18.08.2014 mit, dass im beiderseitigen Einvernehmen der Bauvertrag endlich aufgehoben ist und mit dem restlichen Werklohn die Nachbesserungen endlich ausgeführt werden können.

Für die Garage wurde uns durch das Planungsbüro Müller mitgeteilt, das sich das anstauende Wasser im Normbereich, laut Bautoleranzen, befindet. Damit diese „Flächentoleranz“ nicht den in der Ecke befindlichen Gipskarton durchfeuchtet und das Wasser über die dahinter befindliche Leitung in Richtung Keller drückt, wurde uns ein Angebot für rund 600 € gemacht, um diesen Zustand zu beheben. In der Hoffnung, dass vom ausreichenden Restlohn der Garagenboden zweckentsprechend aufgearbeitet wird, gaben wir den Auftrag an die weiterbauende Firma weiter. Nach der Baustellenbegehung mit dem Chef der weiterarbeitenden Baufirma Morgenstern aus Eppendorf wird uns mitgeteilt, dass es am 1. September 2014 weitergehen kann.

 

September 2014

 

Nach dem Entfernen des Erdreiches an der Vorderfront des Hauses, wurde festgestellt, dass ein Abflussrohr lediglich mit Fließ umwickelt wurde.

 

 

Ein weiteres Abflussrohr wurde, ohne weitere Abdichtung, frei in das Mauerwerk verlegt und wies auf zwei Meter ein Kontergefälle in Richtung Haus auf.

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Der Abfluss der Regenrinne hatte sich im Bereich der Garage gelöst, so dass das Erdreich bereits durchfeuchtet war. (Auf die Abdichtung des Hauses wollte uns Herr Warsitz 10 Jahre Garantie geben, wenn wir vom Ausgraben absehen würden)

 

Im Erdreich wurde desweiteren Bauschutt mit mehreren Brettern vorgefunden. Die Noppenbahnen wurden erneuert und sachgerecht angebracht. Auch hier zeigte sich, dass die Abdichtung planlos über die Abschlussschienenhöhe geschmiert wurde, so dass diese wieder entfernt werden musste, um eine einheitliche Höhe mit den Lichtschächten zu erreichen.

 

Die Arbeiten mit der von uns beauftragten Firma verliefen ohne Probleme und mit viel Umsicht bei der Ausführung. Es gab auch keine Verzögerungen. Herr Morgenstern war oft mit auf der Baustelle und so gestaltete sich alles überschaubar. Ende September wurde die Baustelle abgenommen, ordentlich aufgeräumt und verlassen.

 

März 2015

 

Mittlerweile zeigen sich an den Wartungsfugen im Trockenbau des Dachgeschoßes meterlange, teils drei Millimeter breite Risse. Auf ebenen Flächen sind ebenfalls Risse zu verzeichnen. Im Keller zeigte sich ein vertikaler Rieß von Decke bis Fußboden. Schäden werden erst einmal bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist 2018 dokumentiert.

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Fazit

 

Im Nachhinein können wir nur anraten, sich bereits im Vorfeld die Verträge genau anzuschauen (Bauanwalt), ob es z.B. einen Gewährleistungseinbehalt gibt, ob einzelne Zahlungen in zu großen Beträgen erfolgen, sodass bei Mängeln am Ende des Rohbaus bereits kein finanzielles Druckmittel mehr übrig ist. Vor allem sollten Beginn und Ende der Bauzeit genau festgehalten werden und was bei Nichteinhaltung der Fristen an Entschädigung zu zahlen ist. Was der Bauherr, bei Nichterfüllung, zu zahlen hat, findet man sofort im Bauvertrag.

 

Eine Nachfrage, welche Qualifikation die Baufirma befähigt Häuser zu bauen, ist sehr aufschlussreich. Unser Gutachter erlernte z.B. von der Pike auf das Bauhandwerk und absolvierte später ein Studium zum Dipl.-Bauing.. Die Qualifikation der Beteiligten sollte mehr überzeugen, als geschickte, freundliche, auf Harmonie ausgelegte Verkaufsrhetorik.

Weder die Baufirma, noch wir, als Bauherren, haben letztlich etwas zu verschenken.

 

Referenzobjekte werden gern gezeigt, von ähnlich gelagerten Bauproblemen erfährt man erst durch eigene Nachforschungen (nach den ersten Problemen war die Werbetafel der Firma verschwunden). Bereits in der Vorplanung, ist es für einen Baulaien ratsam, einen Baugutachter hinzuzuziehen, um den oft fragwürdigen Argumenten der Bauausführenden auf Augenhöhe zu begegnen. Schäden an der Abdichtung, am Dach, den Fenstern, Schimmelbildung oder anderes treten oft erst 5-15 Jahre nach Ablauf der Gewährleistung auf. Auf Grund der dann anfallenden Schadenssummen kann man nur raten, nicht an den 90 € Stundenlohn für einen Gutachter zu sparen.

Ansonsten jede Baumaßnahme bildlich dokumentieren, es heißt nicht umsonst, ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Was einmal verbaut und abgedeckt ist, lässt sich schwer überprüfen.

 

Sehr hilfreich für die Bauherren sind die im Internet zu findenden Seiten vom „Bund privater Bauherren“.

 

Abschließend noch ein paar gehörte Bauweisheiten:

- mit Silikon und Schaum lassen sich ganze Häuser bauen

- Drainagerohre brauchen kein Gefälle, wenn Wasser hinzukommt, das schiebt sich dann weg

- wenn ein Bogen außer Maß ist, liegt es nur an der Perspektive des Betrachters (lag es nicht!)

- 1,5 Zentimeter Abstand der Treppenwange zur Wand, das kann man mit Silikon ausgleichen

- Bauschaum im Mauerwerk, das verhindert Wärmebrücken

- besser geht es nicht (nachdem keine Putzschiene angebracht wurde und der Erfolg zu wünschen übrig ließ!)

- andere haben auch eine Treppe vor dem Fenster und das stört nicht

- da trifft Technik auf Handwerk

- gefährlich wurde es, wenn von „ Ehrlich, da müsst ihr Euch keine Sorgen machen“ die Rede war.

 

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